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Schiedsrichter beim Restitutionsgericht im wingenden Völkerrecht der öffentlichen Ordnung
Die Schiedsrichter beim Restitutionsgericht unterscheiden sich von Juristen und Schlichtungsrichtern.
Die Schiedsrichter sind im Gegensatz zu Juristen lösungsorientiert tätig. Die Schiedsrichter des Restitutionsgerichtes sind an Gesetze und Prozeßordnungen nicht gebunden. Die Schlichtungsrichter sind nicht öffentlich, umfassend und nicht obligatorisch tätig.
Es sind zur Zeit 15 Schiedsrichter für Feststellungen beim Restitutionsgericht zugelassen.